Geächteter: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Nach goreanischem Recht darf sich ein Geächteter nehmen, was er benötigt.<ref name=" | + | Nach goreanischem Recht darf sich ein Geächteter nehmen, was er benötigt. Oft findet er auch Unterstützung bei [[Bauer]]n.<ref name="Heyne_Band2_K6_S35">Heyne Band 2: [[Der Geächtete von Gor]]: Kapitel 6, Seite 35</ref> |
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Aktuelle Version vom 25. Juni 2015, 21:09 Uhr
Ein Geächteter, auch Gesetzloser ist ein Goreaner, der von seiner Heimstadt verbannt wurde und daher auch keinen Heimstein mehr besitzt. Geächtete Krieger erkennt man üblicherweise an ihrer Bewaffnung, die keine Insignien trägt.[1]
Nach goreanischem Recht darf sich ein Geächteter nehmen, was er benötigt. Oft findet er auch Unterstützung bei Bauern.[2]
Siehe auch
Quellennachweis
- ↑ Heyne Band 2: Der Geächtete von Gor: Kapitel 2, Seite 16
- ↑ Heyne Band 2: Der Geächtete von Gor: Kapitel 6, Seite 35